Pflegefall – Was nun? Wie Sie Ihr Haus schützen und den richtigen Pflegegrad sichern

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Die Kosten-Angst: Wer zahlt was?

Die Nachricht von der Pflegebedürftigkeit ist oft mit einem Preisschock verbunden. Ein Heimplatz kostet heute im Bundesdurchschnitt oft 2.500 bis über 3.000 Euro – pro Monat! Viele denken: Das deckt doch die Pflegekasse. Doch das ist ein Irrtum. Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko-Versicherung. Sie zahlt feste Beträge für die Pflege (je nach Pflegegrad), aber die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten bleiben an Ihnen hängen. In der häuslichen Pflege ist es ähnlich: werden Sachleistungen vom Pflegedienst genutzt, ist das Budget oft schneller aufgebraucht, als man Pflegegrad sagen kann.

Achtung, bares Geld: Verschenken Sie keinen Monat! Der wichtigste Rat lautet: stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad sofort, sobald sich ein Bedarf abzeichnet. Leistungen werden erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Kasse eingegangen ist. Ein formloser Anruf genügt. Wer zwei Wochen zu lange mit dem Papierkram wartet, verliert im Zweifel mehrere hundert Euro.

Was man beim Beantragen noch „richtig“ machen kann:

1. Kombinationsleistung wählen
Gut zu wissen ist, dass man sich nicht zwischen „Geld“ (für pflegende Angehörige) und „Sachleistung“ (für den Pflegedienst) entscheiden muss. Man kann die Kombinationsleistung wählen.

  • Vorteil: Wenn der Pflegedienst nur wenig kommt, wird das restliche Budget anteilig als Pflegegeld an den Angehörigen ausgezahlt. So verfällt kein Cent vom Budget.

2. Den Entlastungsbetrag (125 €) „parken“
Sie müssen die 125 € monatlich nicht sofort ausgeben. Sie sammeln sich an.

  • Wichtig: Sie verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. Man kann sie also „ansparen“, um im Sommer mal eine Haushaltshilfe für einen Großputz oder eine Begleitung für Ausflüge komplett davon zu bezahlen.
Das letzte Rettungsnetz: „Hilfe zur Pflege“

Was passiert, wenn die Rente und das Ersparte trotz aller Tipps nicht ausreichen? Hier greift die sogenannte Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII). Das ist eine Sozialleistung, die einspringt, wenn man die Pflegekosten nicht mehr aus eigenen Mitteln decken kann.

Das Wichtigste für Sie:

  • Keine Angst vor dem Antrag: Die Hilfe zur Pflege sorgt dafür, dass die Versorgung im Heim gesichert bleibt.
  • Taschengeld: Das Amt übernimmt nicht nur die Heimkosten, sondern lässt dem Bewohner auch einen kleinen Barbetrag (Taschengeld) für persönliche Bedürfnisse wie den Friseur oder Fußpflege.
  • Vermögensgrenzen: Bevor das Amt zahlt, muss das eigene Vermögen bis auf einen kleinen Betrag (das Schonvermögen) aufgebraucht sein – aber wie wir lernen werden, bleibt Ihr angemessenes Eigenheim geschützt!

Vorsicht vor voreiligen Forderungen: Aktuelle Berichte zeigen immer wieder, dass Sozialämter den Hausverkauf fordern, sobald ein Rentner ins Heim zieht (z. B. berichtet Gegen-Hartz über solche Fälle). Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Oft wird das Haus als verwertbares Vermögen eingestuft, obwohl es unter den Schutz des Schonvermögens fällt. Bevor Sie den Makler rufen, prüfen Sie genau: Ist das Haus angemessen? Wohnt noch ein Angehöriger darin? Ein Widerspruch lohnt sich hier fast immer.

Die Checkliste

1. Die „Ehrlichkeit-Falle“ umgehen

  • Fakt ist: Gutachter bewerten die Selbstständigkeit.
  • Das tun Sie: Sprechen Sie vorab mit dem Pflegebedürftigen. Es ist kein Verrat, Schwächen zuzugeben. Tipp: Wenn der Angehörige sagt „Das schaffe ich schon“, korrigieren Sie freundlich: „Aber gestern beim Aufstehen brauchtest du Hilfe, weißt du noch?“

2. Das Pflegetagebuch (Die Fakten-Basis)

  • Fakt ist: Ein Gutachter sieht nur eine Momentaufnahme von ca. 30 Minuten.
  • Das tun Sie: Führen Sie mindestens zwei Wochen lang ein Tagebuch. Notieren Sie besonders die „unsichtbaren“ Zeiten: wie oft müssen Sie nachts raus? Wie lange dauert das Ankleiden wirklich? Das ist Ihr Beweismittel.

3. Medikamentenplan und Arztberichte bereitlegen

  • Fakt ist: Diagnosen allein bringen keinen Pflegegrad, aber sie erklären den Aufwand.
  • Das tun Sie: Legen Sie alle aktuellen Berichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus und den Medikationsplan bereit. Das spart Zeit und wirkt vorbereitet.

4. Die Umgebung „real“ lassen

  • Fakt ist: Hilfsmittel zeigen den Bedarf.
  • Das tun Sie: Räumen Sie Rollatoren, Haltegriffe oder Inkontinenzmaterial nicht weg. Diese Dinge verdeutlichen dem Gutachter auf einen Blick, wo Unterstützung nötig ist.

5. Beistand organisieren

  • Fakt ist: Man darf bei der Begutachtung nicht allein sein.
  • Das tun Sie Sorgen Sie dafür, dass die Hauptpflegeperson oder ein erfahrener Angehöriger dabei ist. Sie sind das „Gedächtnis“ des Betroffenen und können eingreifen, wenn Dinge beschönigt werden.

Pflegetagebuch führen: So dokumentieren Sie den Pflegebedarf richtig (Kurz-Vorlage)

Ein pflegebedürftiger Mann füllt seinen Pflegetagebuch aus
Stellen Sie sich eine einfache Tabelle vor. Es braucht nur 4 Spalten:
  1. Wann? (Uhrzeit/Tag)
  2. Was wurde getan? (z.B. Ganzkörperwäsche, Hilfe beim Essen)
  3. Wie lange? (Minuten – auch wenn das System heute Punkte nutzt, hilft die Zeit dem Gutachter enorm bei der Einschätzung )
  4. Besonderheiten (Wurde die Hilfe abgelehnt? Gab es einen Fast-Sturz? War der Betroffene verwirrt?)
Die 3 wichtigsten Bereiche, die Sie dokumentieren müssen:

Basierend auf den offiziellen Modulen (SGB XI), sind das die Punkte, bei denen die meisten Punkte „verloren“ gehen:

  • Selbstversorgung (Das tägliche Überleben):
    • Waschen (Oberkörper, Intimbereich)
    • An- und Auskleiden (auch Hilfe bei Knöpfen oder Schuhen)
    • Essen & Trinken (Muss das Brot geschnitten werden? Müssen Sie zum Trinken motivieren?)
    • Toilettengang (Hilfe beim Hinsetzen oder bei der Hygiene danach)
  • Mobilität (Bewegung im Haus):
    • Aufstehen aus dem Bett oder Sessel
    • Treppensteigen oder Gehen innerhalb der Wohnung
  • Kognition & Verhalten (Der „unsichtbare“ Aufwand):
    • Nächtliche Unruhe (Wie oft musste der Betroffene nachts raus?)
    • Orientierungslosigkeit (Wusste der Betroffene, welcher Tag ist oder wer Sie sind?)
    • Abwehr von Hilfe (Wurde aggressiv reagiert, als Sie helfen wollten?)

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