Der Pflegealltag ist oft schon kompliziert genug. Wer bisher Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege nutzen wollte, scheiterte oft am bürokratischen Wirrwarr der verschiedenen „Geldtöpfe“. Damit ist nun Schluss: Seit dem 1. Juli 2025 gibt es den Gemeinsamen Jahresbetrag.
Was das für Sie bedeutet und wie Sie dieses Budget von über 3.500 Euro flexibel einsetzen können, erfahren Sie hier.

Vorab Aktuelles zum Pflegegrad 1
Klartext zum Pflegegrad 1: Gekippt oder stabil? Vielleicht haben Sie es in den Nachrichten gelesen: Es gab Diskussionen, den Pflegegrad 1 komplett abzuschaffen.
Die gute Nachricht für 2026: Der Pflegegrad 1 bleibt erhalten! Er ist und bleibt Ihr „Türöffner“ im Pflegesystem. Auch wenn Sie hier noch kein direktes Pflegegeld erhalten, sichert Ihnen § 45b SGB XI weiterhin den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie satte Zuschüsse für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung (bis zu 4.180 € gemäß § 40 SGB XI).
Wichtig für 2026: Der Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (wie Einmalhandschuhe) liegt seit 2025 bei 42 € monatlich.
Definition Pflegegrad 1: beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist der niedrigste von fünf Pflegegraden, der Menschen zusteht, die leichte Einschränkungen in der Mobilität, der kognitiven Fähigkeit oder bei der Bewältigung des Alltags haben, aber noch nicht voll pflegebedürftig sind. Er ermöglicht den Zugang zu bestimmten Leistungen wie dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro und Pflegehilfsmitteln, auch wenn noch kein Anspruch auf Pflegegeld besteht. Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), bei der Punkte für sechs Lebensbereiche vergeben werden, wobei 12,5 bis unter 27 Punkte Pflegegrad 1 bedeuten.
Gemeinsamer Jahresbetrag: Ein Budget für alles
Bisher mussten pflegende Angehörige mühsam ausrechnen, wie viel Geld noch im Topf für die Kurzzeitpflege ist und was davon für die Verhinderungspflege umgewidmet werden kann. Ab sofort wird es einfacher:
Für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 verschmelzen diese Leistungen zu einem flexiblen Gesamtbudget von 3.539 Euro pro Kalenderjahr.
(Hinweis: Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 galt diese Erleichterung bereits seit Anfang 2024 – nun profitieren endlich alle Betroffenen davon.)
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
Keine Barauszahlung: Es handelt sich um ein zweckgebundenes Budget. Das Geld wird direkt mit den Dienstleistern (z.B. Pflegedienst oder Pflegeheim) verrechnet.
Die Summe: Ihnen stehen jährlich bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Die Flexibilität: Sie entscheiden selbst, wofür Sie das Geld nutzen. Brauchen Sie mehr Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt? Oder benötigen Sie mehr Verhinderungspflege, weil Sie selbst in den Urlaub fahren oder krank sind? Sie müssen nicht mehr zwischen Budgets hin- und her schieben.
Keine Wartezeit mehr: Sie müssen nicht mehr 6 Monate gewartet haben, um Verhinderungspflege zu nutzen. Hilfe ist ab sofort möglich!
Achtung bei der Beantragung: Darauf müssen Sie achten

Auch wenn der Begriff „Jahresbetrag“ nach einem festen Konto klingt: Sie beantragen nicht den Betrag pauschal bei der Krankenkasse.
Verfahren Sie stattdessen wie folgt:
- Sie beantragen weiterhin die konkrete Leistung (also z.B. „Antrag auf Verhinderungspflege“).
- Die Pflegekasse greift dann automatisch auf den großen Topf des Gemeinsamen Jahresbetrags zu, bis die 3.539 Euro aufgebraucht sind.
Dieses neue „Entlastungsbudget“ schenkt Ihnen die Freiheit, die Unterstützung so zu kombinieren, wie es Ihr Leben gerade erfordert. Keine Sorge mehr um Einzelbudgets – die Pflegekasse führt das Konto für Sie im Hintergrund.
Organisieren Sie schon – oder recherchieren Sie noch?
Wir alle wollen nur das Beste für unsere Eltern. Aber die Realität sieht oft anders aus: Oft sucht man vergeblich Tagesplätze, man schlägt sich mit Krankenkassen und -häusern herum, die Bürokratie nicht zu vergessen und wartet auf Lösungen, die nicht „zugeflogen“ kommen, und hofft vergeblich darauf, dass plötzlich eine Pflegekraft vom Himmel fällt.
Ich habe diesen Weg selbst erlebt – mit meinem Schwiegervater. Damals haben wir getan, was möglich war, aber im Nachhinein weiß ich: Es war nicht genug, weil uns das System und die Orientierung fehlten. Diesen Fehler mache ich bei meinen eigenen Eltern nicht noch einmal.
Verschwenden Sie nicht noch mehr Zeit mit der Suche nach Antworten
Das Defizit an Zeit, Geld und Energie ist bei Ihnen bereits da. Warum also noch mehr davon opfern?
- Die Abkürzung: Mein Soforthilfe-Plan nimmt Ihnen die ersten bürokratischen Hürden ab.
- Die Sicherheit: Das eBook „Familie pflegen“ ist die fertige Lösung für ein Taschengeld. Es ist Ihre Versicherung gegen das Chaos.
Holen Sie sich die Sicherheit und Orientierung, die ich mir damals gewünscht hätte – und nehmen sich wieder mehr Zeit für sich.


